Die Verantwortlichkeiten der betreffenden Parteien
- DER WASSERLIEFERANT ist für bakteriologisch sicheres Trinkwasser verantwortlich,
- W.T.L. als Installateur der temporären Leitungswasseranlage ist für die Verteilung von sicherem Trinkwasser ab der festen Anlage bzw. des Standrohrs bis zu den Wasserentnahmestellen des Abnehmers/Abonnenten/Betreibers/Verbrauchers verantwortlich,
- DAS UNTERNEHMEN ist für die übertragung der richtigen und verlässlichen Informationen verantwortlich,
- DAS UNTERNEHMEN gilt dabei als die Partei, die die Hauptverantwortlichkeit hat. Darüber hinaus sorgt das Unternehmen für tägliche Kontrolle, um eventuellen Vandalismus zu vermeiden,
- DER ABNEHMER/ABONNENT/BETREIBER/VERBRAUCHER ist für bakteriologisch und hygienisch sichere Objekte/Geräte verantwortlich,
- Ein Wasseranschluss wird nur dann ausgeführt, wenn dies im Vorfeld bei W.T.L. bekannt ist,
- Falls ein ABNEHMER/ABONNENT/BETREIBER/VERBRAUCHER dennoch ärosolbildende Geräte oder Geräte ohne Legionelleninfektion wie Massagebäder, Whirlpools, Dampfgeräte, Luftbefeuchter, Springbrunnen und Duschen benutzen möchte,
- So ist bezüglich des Hygieneaspekts Wasserqualität und hierbei vor allem bezüglich der Legionelleninfektion DAS UNTERNEHMEN verantwortlich.
Was ist bei einer Legionelleninfektion zu unternehmen?
Wenn es nach Anschluss der temporären Leitungswasseranlage zu einer Legionelleninfektion kommt, geht W.T.L. folgendermaßen vor:
- W.T.L. schließt als erstes die Hauptwasserzufuhr ab und schaltet sich drehende Pumpen aus, um eine weitere Infektion zu vermeiden,
- Das Unternehmen wird benachrichtigt,
- Es wird gemeinsam mit dem Unternehmen in gesundheitlicher Hinsicht die Ernsthaftigkeit der Infektion festgestellt,
- Man stellt die Ursache fest,
- Anschließend sucht W.T.L. in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen nach einer Lösung,
- Die gesamten temporären Leitungswassereinrichtungen werden gerade so lange desinfiziert, bis keine Legionellenbakterien mehr nachgewiesen werden können; dies gilt auch für Desinfektionsrückstände.
Nachsorge
Die Nachsorge besteht aus der regelmäßigen Entnahme von Wasserproben. Dies erfolgt aus praktischen Gründen, wobei auch die Nutzungsdauer und der Umfang der temporären Leitungswasseranlage bestimmend sind. Wasserproben werden durch W.T.L. entnommen und anschließend von einem zugelassenen Labor kontrolliert.


